zum anwendungsbereich von Artikel 5 des europäischen schuldvertragsübereinkommens aus österreichischer und deutscher sicht
In der Europäischen Gemeinschaft werden Verbraucher bei Vertragsabschlüssen mit ausländischen Anbietern geschützt, indem grundsätzlich das Recht des Verbraucherlandes anwendbar ist und davon abweichende Vereinbarungen nur zu Gunsten des Konsumenten beachtlich sind. Die zentrale Grundnorm des Europäischen Verbraucherkollisionsrechts bildet Artikel 5 des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ). Rechtspolitisch ...