(§ 111 Abs. 4 Satz 2-4 AktG)
Die vorliegende Arbeit unternimmt es, die Tragweite dieser Gesetzesänderung methodisch auszumessen und zu analysieren. Im Mittelpunkt der Untersuchung von Schönberger steht dabei die Auslegung des in § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG nicht näher konkretisierten Begriffs der zustimmungspflichtigen #Geschäfte# sowie die Präzisierung der Reichweite der ...