Der Einziehungsprozess nach Forderungspfändung im internationalen Rechtsverkehr
- ISBN: 9783866530393
- Editorial: Sellier European Law Pub.
- Fecha de la edición: 2007
- Lugar de la edición: Munchen. Alemania
- Colección: Studien zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht
- Encuadernación: Rústica
- Medidas: 22 cm
- Nº Pág.: 249
- Idiomas: Alemán
Bedingt durch die erleichterte Zustellung sowie die Zurückdrängung des Exequaturverfahrens im europäischen Justizraum nimmt die internationale Forderungspfändung ungeheuren Aufschwung. Dies verstärkt die Probleme hinsichtlich des gegebenenfalls darauf folgenden Einziehungsprozesses. Diese Untersuchung geht nach Darstellung der völkerrechtlichen Grundlagen sowie der Forderungspfändung in verschiedenen Rechtsordnungen im Einzelnen auf die im Einziehungsprozess zu prüfenden Zulässigkeitsfragen ein: Problematisch sind insbesondere internationale Zuständigkeit sowie entgegenstehende Rechtskraft und anderweitige Rechtshängigkeit. Ferner untersucht die Arbeit die Möglichkeit der Beteiligung des Schuldner bzw. weiterer Gläubiger am Einziehungsprozess. Deutlich wird im Rahmen der Erörterung dieser Fragen: Im Einziehungsprozess treten die zwischen Schuldner, Gläubiger und Drittschuldner bestehenden widerstreitenden Interessen in besonderer Weise hervor. Im internationalen Kontext gilt dies umso mehr, als für das Verfahren der Forderungspfändung als solches völkerrechtliche Vereinbarungen oder gemeinschaftsrechtliche Vorschriften jedenfalls bislang nicht existieren. Für den Drittschuldner besteht im internationalen Kontext nicht nur die ohnehin immer latent vorhandene Gefahr, mehrfach prozessual in Anspruch genommen zu werden. Ihm droht darüber hinaus sogar eine # gänzlich unbillige # mehrfache materiellrechtliche Inanspruchnahme. Letztere besteht immer dann, wenn ein Pfändungsakt in einem Staat für wirksam erachtet wird, in einem anderen jedoch nicht (sog. hinkendes Rechtsverhältnis). Die Arbeit bietet hierfür einen Lösungsvorschlag an. Dazu bringt sie die Interessen der Beteiligten in Ausgleich und berücksichtigt insbesondere die Schutzbedürftigkeit des strukturell benachteiligten Drittschuldners.