Ein Diskussionsvorschlag für ein europäisches Tätermodell auf der Basis einer rechtsvergleichenden Untersuchung der Beteiligungssysteme Deutschlands, Englands, Frankreichs, Italiens und Österreichs
Oft wirken bei der Realisierung von Straftaten mehrere Beteiligte zusammen: etwa der Initiator, der Berater, der Unterstützer, der steuernde Bandenchef oder der über die wahre Bedeutung seines Verhaltens irrende Ausführende. Dann ist mitunter die Frage, wer Täter der verwirklichten Tat war, nicht einfach zu beantworten ...